Rostock

Als schönste und größte Stadt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegt Rostock an der Mündung der Warnow, die in die Ostsee fließt.
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Immobilien:

Eine Immobilie (auch Liegenschaft oder Anwesen) ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch gesehen ist es „unbewegliches Sachgut“, woher sich auch das Wort Immobilie ableitet: Lateinisch im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache.
Es gibt einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Gebäudemanagement, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Immobilienfonds, Versicherungen uvm.
Da ein großer Bestand an Immobilien im Eigentum von Unternehmen ist, hat ein aktives und ergebnisorientiertes Management von Unternehmensimmobilien in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.
Eine sichere Anlage sind Immobilien also vor allem dann, wenn die Miete oder die Mietersparnis ausreichend hoch sind, nicht nur alle Kosten sondern auch zukünftig zu erwartende Wertminderungen auszugleichen und eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Fehlende staatliche Förderungen und ein Umdenken in der Bevölkerung, was die Qualität von Immobilien als Kapitalanlage anbelangt, sollten langfristig dazu führen, dass der aktuelle Negativtrend bei fertiggestellten Häusern gestoppt werden kann.

Die Ermittlung des Wertes von Immobilien ist in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung geregelt. Sie ist eine Amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB über die Bewertung von Immobilien.

Immobilienmakler:

Der Immobilienmakler ist häufig ein selbstständiger Gewerbetreibender, der neben der Anmeldung seines Gewerbes in jedem Fall einer behördlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung seiner Tätigkeit bedarf. Diese Erlaubnis umfasst
    * die Vermittlung des Abschluss (Vermittlungsmakler) oder
    * den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler)

von Verträgen über

    * Grundstücke / Immobilien,
    * grundstücksgleiche Rechte,
    * vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.

Ein Immobilienmakler erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Courtage (Maklerprovision). Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag mit dem Anbieter und/oder dem Nachfrager geschlossen. Dieser / Diese fungieren als Auftraggeber des Immobilienmaklers. Wesentlicher Inhalt ist das so genannte Provisionsversprechen (Courtage) des oder der Auftraggeber, wenn die Tätigkeit des Maklers den angestrebten Erfolg bewirkt. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden.

* aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie