Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge umschreibt Konstellationen, in denen eine Unternehmerstellung an einen Nachfolger übergeben wird. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die Unternehmensnachfolge und ihre Gestaltung ein viel diskutiertes Thema. Wer ein Unternehmen übernehmen will oder sein Unternehmen zu übergeben gedenkt, dem ist dringend eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge anzuraten. Wir, die ASAGO Steuerberatungsgesellschaft mbH unterstützen Sie gerne bei der optimalen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
Generationsnachfolge
Eine erfolgreiche Generationsnachfolge erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Die unterschiedlichen Aspekte der Generationsnachfolge sollten in jedem Fall nebeneinander geregelt werden und nicht nacheinander.
Wirkungskreis
Der Wirkungskreis unserer Steuerkanzlei umfasst neben den Städten Lüneburg, Hamburg, Winsen und Uelzen den gesamten norddeutschen Raum.
Steuern
Bei einer Unternehmensnachfolge sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Neben den großen Bereichen Finanzierungen und Steuern kommen auch zum Beispiel Neukonzessionierungen sowie neue Gesellschaftsformen bei Betriebsübergang zum Tragen.
Erbschaftssteuer
Nach der Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) unterliegen in Deutschland dieser Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) unter anderem der Erwerb von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden, die Zweckzuwendungen und auch das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist.
Nachfolgeberatung
Bei durch ein Management geführten Unternehmen, aber auch bei Familienbetrieben steht immer wieder ein Wechsel in der Führungsspitze an. Eine gezielte Nachfolgeberatung findet in den seltensten Fällen statt. Die ASAGO Steuerberatungsgesellschaft begleitet in der Übergangsphase, so dass das Unternehmen und insbesondere der Führungsnachwuchs gestärkt und mit einem klaren Leitbild aus dem Veränderungsprozess hervorgehen.
Vorsorgemaßnahmen
Es lohnt sich in vielerlei Hinsicht, für den Ruhestand vorzusorgen: So können Sie zum Beispiel von der staatlichen Förderung profitieren. Das Alterseinkünftegesetz regelt die steuerrechtlichen Auswirkungen Ihrer Vorsorgemaßnahmen. Diese unterteilen sich in drei Stufen:
Stufe 1: Basisvorsorge
Die erste Stufe des neuen Altersvorsorgemodells umfasst die gesetzliche Rente, landwirtschaftliche oder berufsständische Versorgungswerke und die neue Rürup-Rente (Basis-Rente).
Stufe 2: Geförderte Zusatzvorsorge
Die zweite Stufe des neuen Altersvorsorgemodells bilden solche private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die den Anforderungen des Alterseinkünftegesetzes genügen.
Stufe 3: Private Zusatzvorsorge
Diese umfasst alle privaten Vorsorgemaßnahmen, die nicht staatlich gefördert sind. Sie dienen der Existenzsicherung und zur Erhaltung des Lebensstandards.
Sie haben z. B. die Möglichkeit, statt einer lebenslangen Rentenzahlung auch eine einmalige Kapitalauszahlung mit individuellem Auszahlungszeitpunkt zu vereinbaren.
Unternehmensverkauf
Bei einem Unternehmensverkauf sind die steuerlichen Aspekte nicht zu unterschätzen. Dabei zu berücksichtigen sind die Grunderwerbs- , Umsatz- sowie Einkommenssteuerregelungen.
Nachfolgeregelung
In Deutschland stehen jedes Jahr fast 80.000 mittelständische Unternehmen vor einer Nachfolgeregelung aus Altersgründen. Der anstehende Wechsel in der Führung stellt in der Folge meist eine große Veränderung in der Entwicklung eines Unternehmens dar. Eine neue Führung bringt oft eine neue Unternehmens- und Führungskultur mit sich. Auch die internen Prozesse müssen neu geordnet werden. Wichtig nach außen ist z.B. die Aufrechterhaltung des alltäglichen Geschäftsbetriebes sowie die Neuordnung der Unternehmensstruktur.
Fördermittel
Die Zahl der Fälle, in denen eine Nachfolgeregelung bei kleinen und mittleren Unternehmen ansteht, wird nach den Erkenntnissen der KfW in Deutschland auch in Zukunft mit etwa 80.000 Fällen pro Jahr auf einem hohen Niveau bleiben. Mit einer Übertragung eines Unternehmens sind häufig hohe Investitionen verbunden. Nach Feststellung der KfW stoßen Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Übernahmetransaktionen häufig auf besondere Schwierigkeiten. Die Wirtschaftspolitik unterstützt mit vielfältigen Fördermöglichkeiten Unternehmensnachfolgen, da es hierbei auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Nutzung von Wachstumspotenzialen geht. Es gibt viele Fördermittel des Bundes über die KfW Mittelstandsbank, die unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden.
Schenkungssteuer
Die unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens von den Eltern auf ihre Kinder hat vor allem Konsequenzen für die Schenkungssteuer. Geht das Unternehmen dagegen nach dem Tod des Inhabers auf den oder die Erben über, müssen diese dafür Erbschaftssteuer entrichten.
Hierzu muss man wissen, dass die geltenden Steuerfreibeträge bei Schenkungen jeweils nach Ablauf von 10 Jahren erneut in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus steht einem Kind der Steuerfreibetrag von 205.000 Euro gegenüber jedem Elternteil gesondert zu, so dass im günstigsten Fall alle 10 Jahre ein Steuerfreibetrag von 410.000 Euro in Anspruch genommen werden kann.
Generationswechsel
Angesichts der Zunahme familieninterner Unternehmensübergaben ist eine Bewertung des Unternehmen sehr wichtig. Nicht selten ist die immaterielle Basis nur schwer für den Nachfolger erkennbar und erschließt sich sehr oft noch nicht einmal den Mitarbeitern im Betrieb selbst. Bei einem Generationswechsel ist zu beachten, dass der Weiterführende unter Umständen mit vorausgegangenen Managementfehlern konfrontiert ist, diese korrigieren muss und auch demzufolge in dieser Hinsicht nicht am Nullpunkt anfängt.
Unternehmensbewertung
Wichtig bei der Unternehmensbewertung ist es, eine professionelle Beratung einzubeziehen. Die Beurteilung des Unternehmenswertes ist keine Kleinigkeit und muss sehr sorgfältig und für alle Beteiligten nachvollziehbar vonstatten gehen. Von daher sollte nach Möglichkeit ein Gutachter der zuständigen Kammer, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Unternehmensübergabe
Eine Unternehmensübergabe ist von seiten des Verkäufers und des Käufers ein komplexer Vorgang. Sie muss wohl überlegt, gut kalkuliert und ein Kennenlernen von Unternehmen und potentiellem neuen Eigentümer gewährleistet werden.
Eine familieninterne Lösung kommt insbesondere dann in Frage, wenn ein jüngeres Mitglied bereits voll in das Firmengeschehen involviert ist.
Nachfolgestrategie
Eine der wichtigsten und schwierigsten strategischen Aufgaben ist die Regelung der Nachfolge einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung – es wird die Zukunft des Unternehmens sowie der Unternehmerfamilie nachhaltig geprägt.
Es ist daher unerlässlich, die eigene Nachfolgestrategie frühzeitig zu planen und erfolgreich umzusetzen, denn nur so können die Nachfolge aktiv gestaltet und alle Handlungsoptionen und -instrumentarien genutzt werden.
Familienunternehmen
Mittelständische Familienunternehmen müssen bei einer anstehenden Unternehmens-nachfolge komplexe Problemstellungen lösen. Die gute Vorbereitung einer Generationsnachfolge ist unabdingbar. Bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der betriebswirtschaftlichen Instrumentarien müssen alle Aspekte des Zivil- und Steuerrechts berücksichtigt werden.
Freibeträge
Die Unternehmensnachfolge stellt ohne Zweifel eine große Herausforderung dar, die ohne eine kompetente Beratung kaum zu lösen ist. Steuerrecht und Zivilrecht müssen ideal kombiniert, das Vermögen exakt analysiert und die geltenden Freibeträge der Erbschafts- sowie Schenkungssteuer berücksichtigt werden
Firmenverkauf
Ca. 80.0000 Unternehmen im Mittelstand gehen jährlich den Schritt in die Unternehmensnachfolge. Während es nur wenige schaffen, den Familienbetrieb in die nächste Generation zu führen, kommt für viele immer öfter nur ein Firmenverkauf in Frage.
Viele Unternehmen stehen daher vor der großen Herausforderung, einen Käufer für die Firma zu finden und ob überhaupt ein angemessener Preis dafür erzielt werden kann. Die Realität mittelständischer Unternehmen zeigt leider, dass Betriebe häufig deutlich unter dem festgesetzten Wert verkauft werden.
Konflikte
Konflikte sind ein häufiger Bestandteil von Unternehmensnachfolgen, die insbesondere durch das Aufeinandertreffen von starken Persönlichkeiten im Bereich der ausscheidenden Unternehmer und seinem Nachfolger entstehen können. Darüber hinaus können noch weitere von einer Nachfolge Betroffene der Familie, des Unternehmens und des Umfeldes Auslöser für Konflikte sein. Durch das rechtzeitige Herausfinden möglicher Konfliktfelder können diese oftmals vor einer Eskalation gelöst oder sogar vollständig umgangen werden