Begriffe
*Versicherungen:
Versicherung ist die planmäßige Deckung, eines im einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
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Personenversicherungen:
Unter dem Begriff Personenversicherung werden alle Versicherungen zusammengefasst, die der Absicherung / Vorsorge der Risiken, die in der Person selbst liegen, dienen. Der Begriff umfasst meist nicht die Unfallversicherung, da diese zur Kompositversicherung gerechnet wird.
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Kompositversicherungen:
Unter dem Begriff Kompositversicherung werden alle Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung, außer der Krankenversicherung, zusammengefasst. Schadenversicherungen dienen dem Versicherungsschutz von Sachwerten (Sachversicherung) sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Die private Unfallversicherung - die zur Personenversicherung zählt und eine Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist.
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Gewerbeversicherungen:
Sach-, Industrie- und Gewerbeversicherungen werden auch als Kompositversicherungen bezeichnet. Bei sogenannten schweren Risiken, kann von mehreren Versicherungsgesellschaften ein Versicherungspool gebildet werden.
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Versicherungsmakler:
Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderische Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.
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Immobilien:
Eine Immobilie, auch Liegenschaft oder Anwesen ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch gesehen ist es „unbewegliches Sachgut“, woher sich auch das Wort Immobilie ableitet: Lateinisch im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache.
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Fonds-Anlagen:
Fonds-Anlagen
sind wenig riskante Geldanlagen, mit welcher man einzelne Aktien oder Anleihen kaufen kann.
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Finanzierungen:
Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
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Finanzierung aus der freien Enzyklopädie
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Rostock:
Die Hansestadt Rostock ist eine norddeutsche Stadt an der Ostsee. Rostock zieht sich etwa 20 Kilometer am Lauf der Warnow bis zur Ostsee entlang. Die Stadt hat heute nahezu 200.000 Einwohner und ist von Einwohnerzahl und Fläche die größte Stadt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Rostock hat einen der für Passagierverkehr und Güterumschlag wichtigsten Ostseehäfen und einen der größten Kreuzfahrthäfen Deutschlands. Kulturell wie wirtschaftlich gilt es als die wichtigste Stadt im Land. Geprägt ist es durch die Lage am Meer, den Hafen, die Hanse und deren Backsteingotik sowie die Universität Rostock, die bereits 1419 gegründet wurde und so zu den ältesten Nordeuropas zählt.
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